Häusliche Gewalt in Corona-Zeiten
Hilfsangebote des Mayener Forums gegen Gewalt in engen
sozialen Beziehungen
17.7.2020 | Von einer Zunahme an häuslicher Gewalt während der Corona-Krise
berichten die Medien. Quarantäne und Kontaktbeschränkungen hätten zu mehr
häuslicher Gewalt geführt, so eine Studie der TU München und des RWI Leibniz-
Instituts für Wirtschaftsforschung. Nach dieser repräsentativen Umfrage sind
Frauen und Kinder häufiger von Gewalt betroffen. In Zahlen wurden rund 3 Prozent
der Frauen in Deutschland Opfer von häuslicher körperlicher Gewalt. Weitere 3,6
Prozent der Frauen wurden von ihrem Partner vergewaltigt. In 6,5 Prozent aller
Haushalte wurden Kinder gewalttätig bestraft.
Frei zugängliche Hilfsangebote aber wurden von einem nur sehr kleinen Teil in
Anspruch genommen. Hierzu passt, dass die Zahl der Polizeieinsätze in Nordrhein-
Westfalen bei Gewalt gegen Frauen und Kinder laut eines WDR-Berichtes im
Vergleich zum Vorjahr um mehr als ein Viertel gesunken ist. Hinderlich bei der
Kontaktaufnahme könnte für Opfer sein, den ganzen Tag auf engstem Raum mit
dem Aggressor zusammenzuleben. Einige Notrufdienste jedoch haben im gleichen
Zeitraum um ein Fünftel mehr Hilferufe erreicht.
Auch in Rheinland-Pfalz befürchtet das Frauenministerium eine Zunahme an
Aggression und Gewalt gegen Frauen. Ursächlich seien Corona-Beschränkungen,
existenzielle Sorgen und die räumliche Enge in dieser Zeit.
Über 20 Jahre ist das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen ein Schwerpunkt-
thema der Landesregierung. Im Jahr 2000 wurde das ressortübergreifende
rheinland-pfälzische Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen
Beziehungen (RIGG) ins Leben gerufen. Der 2006 gegründete Arbeitskreis Mayener
Forum gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen ist Teil dieses Interventions-
projektes. Zum Arbeitskreis zählen u.a. Vertreter von Polizei, Justiz, die Inter-
ventionsstelle, Jugendamt, Kinderhilfeeinrichtung, Lebensberatungsstelle mit
Erziehungsberatungsstelle sowie die Gleichstellungsbeauftragte. Gemeinsames Ziel
ist die Optimierung des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder
in Mayen und Umgebung. Als einer der ersten Ansprechpartner steht beispielhaft
die Polizeiinspektion Mayen zur Verfügung. Diese kann Sofortmaßnahmen ein-
leiten: eine Wegweisung, Näherungsverbot oder Kontaktverbot. Gegebenenfalls
wird ein Schutz im Frauenhaus vermittelt. Regelmäßig wird auf Wunsch der Kontakt
zu Beratungsstellen hergestellt. Als Beratungsstelle fungiert die Interventionsstelle
Mayen (IST), Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V., im Caritas-Mehrgenerationen-
haus St. Matthias in Mayen. Diese handelt als Fachstelle für Frauen, die von Gewalt
in engen sozialen Beziehungen betroffen oder bedroht sind. Die IST-Stelle bietet
telefonische und persönliche Beratung u.a. über rechtliche Möglichkeiten nach dem
Gewaltschutzgesetz.
Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz erlässt das Familiengericht nach Antrag.
Diese Anträge sind direkt bei der Rechtsantragsstelle des Gerichtes oder mit Hilfe
eines Rechtsanwalts zu stellen. Eine anwaltliche Unterstützung bietet sich
besonders dann an, wenn neben dem Antrag auf einstweilige Anordnung eines
Näherungs- und Kontaktverbotes ggf. eine Wohnungszuweisung oder die Klärung
des Umgangsrechts angestrebt werden.
Ändert sich durch eine Trennung die finanzielle Situation, ist möglicherweise das
Jobcenter Mayen-Koblenz oder das Jugendamt der Stadtverwaltung Mayen oder des
Landkreises Mayen-Koblenz eine Anlaufstelle, bspw. zur Sicherung des Einkommens
oder zur Realisierung von Unterhaltsansprüchen der Kinder.
Ein Überblick über Hilfsangebote und Ansprechpartner des Mayener Forums gGesB
findet sich auf der Homepage:
www.mayener-forum-gegen-gewalt.de